Holzöfen weiterhin erlaubt

Holzöfen weiterhin erlaubt

Foto: © Rarestohanean, Pixabay

Kachelöfen, Heizkamine oder Kaminöfen dürfen auch nach dem Inkrafttreten des novellierten Gebäudeenergiegesetzes betrieben werden, wenn sie den Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entsprechen. Lediglich Feuerstätten, die bis 21. März 2010 installiert wurden und nicht die aktuellen Grenzwerte einhalten, müssen bis 1. Januar 2025 ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Übrigens: Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe lässt sich auch mit einem Kachelofen oder Heizkamin mit Wassertechnik kombinieren. Die Wärme fließt in den zentralen Pufferspeicher ein und entlastet die Hauptheizung. Besonders in der kalten Jahreszeit senkt diese Hybridheizung den Stromverbrauch der Wärmepumpe und erhöht deren Wirkungsgrad. Das Zusammenspiel wird elektronisch gesteuert.