KundenZeitung Sommer 2021

Seite 2 Sommer 2021 Impressum: Grabener Verlag GmbH, Stresemannplatz 4, 24103 Kiel, E-Mail: info@grabener-verlag.de , © Grabener Verlag GmbH, Kiel, 2021 Redaktion: Astrid Grabener v.i.S.d.P., Ulf Matzen, Tirza Renebarg, Herausgeber siehe Zeitungskopf Texte, Quellen, Bilder: Stiftung Warentest, Destatis, Qualitypool GmbH, VDIV Deutschland, Postbank, Immowelt Group, IVD Deutschland, Dr. Klein Privatkunden AG, ImmoScout24, Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht, Mieterbund, VDIV Deutschland, ZIA Deutschland, IW-Köln, BBSR, ifo Institut, CSMM architecture matters, blog politische ökonomie, BMWI, Pixabay.de Druck/Layout/Grafik/Satz/Korrektur: hansadruck und Verlags-GmbH & Co KG, Kiel; Astrid Grabener, Leo Kont, Petra Matzen; Gunna Westphal Vorbehalt: Alle Berichte, Informationen und Nachrichten wurden nach bestem journalistischen Fachwissen recherchiert. Eine Garantie für die Richtigkeit sowie eine Haftung können nicht übernommen werden. Finanzierung: Woher kommt das Eigenkapital? Die Bildung von Wohneigentum ist vor allem eine Frage des Eigenkapitals. Das gilt in Zeiten stetig steigender Immobilienpreise noch mehr als in früheren Jahren. Wie der Immobilienkauf trotzdem gelingen kann und woher das Eigenkapital kommt, hat eine aktuelle Studie erforscht. Erspartes als Eigenka- pital spielt dabei eine wichtige Rolle, ist jedoch bei Jüngeren wegen langer Ausbildungszeiten oft nicht in genügender Höhe vorhanden. Daher verschie- ben sich die Finanzquellen. Geld aus Erbschaften spielt eine wichtigere Rolle als früher. Vor mehr als zehn Jahren betrug der Eigenkapitalanteil aus Erb- schaften sieben Prozent, in den vergangenen drei Jahren waren es bereits 13 Prozent. Auch die Unterstützung durch die Familie wird immer häufiger. Vor mehr als zehn Jahren wurden 17 Prozent der Käufer durch ihre Familie unterstützt. In den vergangenen drei Jahren waren es schon 25 Prozent. Kostenkalkulation für Instandsetzung und Unterhalt Ihres Hauses Hauseigentümer haben einen größeren Gestaltungsspielraum und mehr Frei- heiten als Mieter oder Wohnungseigentümer. Andererseits müssen sie aber selbstständig für Instandhaltung, Renovierung und Unterhalt aufkommen. Da- runter fallen zum Beispiel Gebühren für die Abfallentsorgung und Straßenrei- nigung, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Heizung und Heizungs- wartung, Strom, Gas, Versicherungen, Telekommunikation und Schornstein- feger. Hinzu kommt die Grundsteuer. Die Unterhaltskosten unterscheiden sich von Region zu Region. Die Faustformel zur Orientierung lautet: vier Euro pro Monat und Quadratmeter Wohnfläche. Zur Instandhaltung zählen Reparaturen sowie die Prüfung, Wartung und In- standsetzung von Bausubstanz und technischen Anlagen wie Heizungssystem, Haustechnik sowie Solar- und Fotovoltaikanlage. Diese Kosten fallen nicht regelmäßig an. Hier lautet die Faustformel für die Rücklage: zehn Euro pro Jahr und Quadratmeter für ein Haus, das älter als 20 Jahre ist. BGH beurteilt Mängel bei Bau oder Kauf unterschiedlich In der Vergangenheit wurde über tatsächliche oder vermeintliche Mängel an Immobilien oft gestritten. Daher kam es dem Bundesgerichtshof in einem aktuellen Fall ganz besonders auf eine Klarstellung an (BGH, 12.3.2021, V ZR 33/19). Er unterschied Fälle auf Basis eines Werkvertrags von solchen, in denen ein Kaufvertrag zugrunde liegt. Bei Mängeln am Neubau gilt etwas anderes als bei Mängeln an einem gebrauchten Haus. Bei Neubauten kann nach dem Werkvertragsrecht ein Vorschuss gefor- dert werden, über dessen Verwendung später Rechen- schaft abzulegen ist. Dagegen kann der Käufer einer gebrauchten Immobilie entweder einen Ausgleich des mangelbedingten Minderwerts oder den Ersatz der voraussichtlich erforderlichen Mängelbeseiti- gungskosten verlangen. Dabei ist es unerheblich, ob der Mangel tatsächlich beseitigt wird. Die Schät- zung des Minderwerts anhand der Kosten für die Mängelbeseitigung ist weiterhin zulässig. Ist die Mängelbeseitigung als unverhältnismäßig anzuse- hen, kann der Käufer als Schadensersatz nur den mangelbedingten Minderwert verlangen. Foto: Annca Pictures, Pixabay Baugewerbe mit Höhen und Tiefen Neue Wohnkonzepte berücksichtigen das Bedürfnis nach Gemeinschaft und nach Individualität durch eine andere Organisation der Räume. Foto: einszueins architektur, Hertha Hurnaus, BHW Bausparkasse Neue Wohnkonzepte Auch schon vor der Coronakrise zeichneten sich neue Wohnbedürfnisse ab. Immer mehr Menschen leben als Single, viele davon sind Rentner. Auch die klassische Familie in der Vierzimmerwohnung wird immer seltener. Martin Klaffke, Direktor des Hamburger Institute for Change Management, erwartet daher neue Modelle: „Der Community-Gedanke wird in unseren Häusern Ein- zug halten.“ Beim sogenannten Cluster-Wohnen hat jeder Bewohner Rückzugs­ möglichkeiten im eigenen Zimmer, inklusive Bad und Teeküche. Kommunika- tion, Kochen und Essen finden in flexibel geschnittenen Gemeinschaftsräumen statt. Der offene Grundriss spart in der Stadt teure Wohnfläche. Die Bewohner des Vorzeigeprojekts Spreefeld in Berlin zum Beispiel wohnen in mehreren Generationen zusammen und haben sich als Genossenschaft organisiert. Zu- sammen nutzen sie sogar eine kleine Turnhalle und eine Schreinerei. Die neue Form städtischen Wohnens könnte in Zeiten von Raummangel und steigenden Mietpreisen zunehmend Freunde finden. 2015=100 Umsatz im Bauhauptgewerbe (Hochbau) 200 150 100 50 2014 2016 2018 2020 2021-01 Quelle: Destatis 2021 Der Umsatz im Baugewerbe ist im Januar 2021 um minus 15,6 Prozent gegenüber Januar 2020 gesun- ken. Dieser starke Rückgang ist vor allem auf das Auslaufen der befristeten Mehrwertsteuersenkung zurückzuführen. Denn diesem ungewöhnlichen Wert ging ein außerordentlich hohes Plus von 18,0 Prozent im Dezember 2020 voraus.

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