KundenZeitung Frühjahr 2022

Seite 2 Frühjahr 2022 Impressum: Grabener Verlag GmbH, Stresemannplatz 4, 24103 Kiel, E-Mail: info@grabener-verlag.de , © Grabener Verlag GmbH, Kiel, 2022 Redaktion: Astrid Grabener v.i.S.d.P., Ulf Matzen, Tirza Renebarg, Herausgeber siehe Zeitungskopf Texte, Quellen, Bilder: Empirica, Landesbausparkassen, Destatis, Statista, IW- Institut, Tagesschau, Solar Consulting GmbH, Zukunft Altbau, SPD Deutschland, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Stiftung Warentest, OLG Frankfurt a. M., Dr. Klein Trendindikator Baufinanzierung, Immobilienscout24, VDIV Verband der Immobilienverwalter Deutschland, Innofact, Haus & Grund Rheinland Westfalen, Bundesgerichtshof, ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V., Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung DIW Berlin, JLL Jones Lang LaSalle, Institut Redesigning Financial Services (RSF), Verbraucherzentrale, Steinbeis-Innovationszentrum siz energieplus, Bilder: Pixabay.com, SPD Druck/Layout/Grafik/Satz/Korrektur: hansadruck und Verlags-GmbH & Co KG, Kiel; Astrid Grabener, Leo Kont, Magdalena Broda, Gunna Westphal Vorbehalt: Alle Berichte, Informationen und Nachrichten wurden nach bestem journalistischen Fachwissen recherchiert. Eine Garantie für die Richtigkeit sowie eine Haftung können nicht übernommen werden. Energiekosten explodieren! – Was tun? Wenn der Versorger die Preise drastisch erhöht hat, ist eine vorschnelle Kündi- gung nicht unbedingt die richtige Lösung, rät Stiftung Warentest. Denn Neu- kundenpreise sind in diesen Zeiten nicht mehr unbedingt günstiger als die Tarife der Bestandskunden. Gut zu wissen: Auch im Fall der Insolvenz eines Energieanbieters wird ein Haushalt weiterhin durchgängig mit Strom oder Gas versorgt. Er rutscht dann in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversor- gers. Im Fall einer Insolvenz sollte der Kunde so bald wie möglich den Zähler- stand fotografieren. Das ist wichtig, um später die Schlussrechnung beim insolventen Anbieter prüfen zu können. Außerdem wird so dokumentiert, mit welchem Zählerstand die Ersatzversorgung startet. 30 Jahre alte Heizungen müssen jetzt raus Die Hälfte aller Heizkessel in Deutschland ist älter als 20 Jahre. Erreichen Öl- und Gasheizungen dieses Betriebsalter, belasten sie sowohl den Geldbeutel als auch das Klima und drohen unerwartet auszufallen. Nach 30 Jahren müssen Heizkessel in der Regel ausgetauscht werden. Gesetzlich festgelegt ist die Modernisierungsregel im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sollten daher prüfen, ob ihr Heizkessel vor 1992 eingebaut wurde. Das Alter des Kessels kann man auf dem Typenschild, im Schornstein- fegerprotokoll oder in den Bauunterlagen nachlesen. Konstanttemperaturkessel müssen erneuert werden. Niedertemperatur- und Brennwertkessel fallen nicht unter die Regelung. Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifami- lienhäusern, die schon lange in ihrer Immobilie wohnen, sind generell von der Austauschpflicht befreit. Fachleute raten, bereits vor der gesetzlichen Verpflichtung nach 20 Jahren zu prüfen, ob eine neue Heizung sinnvoll ist. Bei der Planung einer neuen Heizung sollte man grundsätzlich auf erneuerbare Energien setzen. Finanzierung mit immer höheren Darlehen Darlehensnehmer brauchten im Dezember 2021 durchschnittlich 319.000 Euro Fremdkapital bei der Baufinanzierung. Das war ein neuer Rekord. 2020 waren es noch durchschnittlich 285.000 Euro – ein Plus von 7,7 Prozent. Solange die Immobilienpreise weiter steigen, wird auch der Bedarf an Fremdkapi- tal wachsen. Immobilienkäufer versuchen, die mo- natliche Finanzierungsrate an ihre Möglichkeiten anzupassen, indem sie die Abzahlung des Darle- hens mit einer geringeren Tilgung starten: Der anfängliche Tilgungssatz betrug Ende 2021 durchschnittlich 2,65 Prozent, während es Anfang des Jahres noch 2,81 Prozent waren. Eine Garage ist keine Wohnung Für Garagen gelten nach den Landesbauordnungen andere Abstandsregeln als für Gewerbebauten oder Wohngebäude. Meistens dürfen sie bis an die Grund- stücksgrenze gebaut werden. Ein mit Terrasse, Licht- kuppeln und Glasfalttüren ausgestattetes Gebäude stellt aber keine Garage dar, sondern dient dem Aufenthalt von Menschen. Das Oberlandesgericht Frankfurt amMain hat deshalb einen Bauherrn zur Beseitigung eines innerhalb des Grenzabstands er- richteten Gebäudes verurteilt (OLG Frankfurt a. M., 23.11.2021, Az. 6 U 117/20). Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur gelingt, wenn alle dazu beitragen. Der Staat fördert Investitionen im Gebäudesektor auch zukünftig. Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren gestoppt Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat völlig überra- schend die noch von der alten Regierung initiierte Förderung für energieeffizi- entes Bauen und Sanieren gekippt. Als Grund wird die klimapolitische Fehlsteu- erung der letzten Jahre genannt. Notwendige Anpassungen seien versäumt worden. Die Regierung will möglichst schnell eine neue klimapolitisch ambiti- onierte, ganzheitlich orientierte Förderung einführen. Unter Beteiligung des Bau- und des Finanzministeriums soll die Förderung für Neubauten und die energetische Gebäudesanierung zügig wieder aufgenommen werden. Die Reak- tionen waren unterschiedlich und reichten von „Katastrophe für alle“ (Spitzen- verband der Wohnungswirtschaft GdW) über „eine ausführliche Prüfung der bestehenden und geplanten Förderprogramme für Neubauten ist sinnvoll“ bis „Nackenschlag für die energetische Sanierung“ (ZIA Zentraler Immobilien Aus- schuss). Welche Projekte zukünftig gefördert werden, ist noch nicht absehbar. Noch mehr Dämmung dient der Umwelt nicht Aus einer Studie geht hervor, dass noch mehr Däm- mung, als das geltende Gebäudeenergiegesetz for- dert, nur noch zu geringen und rein theoretischen Einsparungen des Heizwärmebedarfs führt. Statt- dessen erhöhen sich aufgrund des Ressourcenauf- wands die CO 2 -Emissionen. Um eine Halbierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 zu erreichen, sind laut Studie insbesondere die Betriebsoptimierung, die Solarisierung der Dachflächen zur Stromproduk- tion, der Ausbau von Fernwärmenetzen sowie der Umstieg auf Wärmepumpen geeignet. Foto: Michael Gaida, Pixabay Foto: Roy Buri | Pixabay

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