Immonews / Sommer 2024

Seite 3 Sommer 2024 Foto: © Addison11, Pixabay Informationsbedarf zum Gebäudeenergiegesetz Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein wichtiger Baustein der Energiewende. Ein Großteil der Vermieterinnen und Vermieter in Deutschland fühlt sich jedoch nicht ausreichend informiert und unterstützt. Das zeigt die aktuelle Umfrage des Energiedienstleisters Techem unter privaten und gewerblichen Vermietern. Die zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude stoßen auf Kritik, da sie mit hohen Kosten für Vermieter und Mieter verbunden sind. Bürokratische Hürden und fehlende Fachkräfte erschweren zudem die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen. Nur 38 Prozent der befragten privaten Vermieter und 24 Prozent der gewerblichen Mieter bewerten das GEG positiv. Das Interesse an weiteren Informationen ist hoch und unterstreicht die Notwendigkeit einer intensiveren Aufklärung über das GEG. Die Befragten sind sich mit großer Mehrheit einig, dass das GEG zu steigenden Baukosten und höheren Mieten führen wird. Insgesamt wird das GEG als zu kompliziert empfunden. Welche Heizung lohnt sich? Hohe Heizkosten, schwankende Energiepreise, neue Vorschriften – viele Hausbesitzer fragen sich, welche Heizung sich für sie lohnt. Entscheidend sind zum einen die Investitionskosten für die neue Heizung, zum anderen aber auch die Betriebskosten, die die Heizung in 20 Jahren verursachen wird. Wie hoch die Kosten langfristig sind, hängt auch davon ab, wie sich Zinsen, Energiepreise, CO2-Abgabe und gesetzliche Vorgaben entwickeln. Der Einfluss des CO2-Preises auf die Gesamtkosten einer Gasheizung ist dabei eher gering, während die verpflichtende Umstellung auf nicht-fossile Gase wie Bio-Erdgas einen größeren Einfluss hat. Wer sich unsicher ist, sollte eine Energieberatung in Anspruch nehmen, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) staatlich gefördert wird. Die krisenhaften Entwicklungen der jüngsten Vergangenheit haben zu Veränderungen auf dem Immobilienmarkt geführt. Mieten und Immobilienpreise driften auseinander Veränderungen am Gemeinschaftseigentum Der Bundesgerichtshof hat auf der Grundlage des 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts über bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum entschieden. Dabei ging es um barrierereduzierende Maßnahmen, die von einzelnen Wohnungseigentümern verlangt wurden. Im ersten Fall ging es um die Veränderung einer denkmalgeschützten Wohnanlage durch den Einbau eines Personenaufzugs im Innenhof. Im zweiten Fall verlangte ein Eigentümer eine Aufschüttung im rückwärtigen Bereich des Gebäudes, um einen barrierefreien Zugang zu erhalten. Der Bundesgerichtshof hat entschieden (BGH 09.02.2024, V ZR 244/22 und V ZR 33/23): In beiden Fällen waren die Änderungen zu genehmigen. Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, wenn sie der behindertengerechten Nutzung dienen. Unzulässig sind Änderungen, die die Wohnanlage grundlegend verändern oder einen Eigentümer benachteiligen. Während die Preise für Wohnimmobilien in den letzten eineinhalb Jahren erstmals sanken, stiegen die Mieten kontinuierlich an. Seit Anfang 2023 hat die Entwicklung der Mieten, insbesondere der Neu- und Wiedervermietungsmieten, mit zweistelligen Steigerungsraten eine ungewöhnliche Dynamik angenommen. Die Mieten für inserierte Bestandswohnungen in Deutschland sind im ersten Halbjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um durchschnittlich 7,6 Prozent auf 10,21 Euro pro Quadratmeter nettokalt gestiegen. Der Deutsche Mieterbund (DMB) befürchtet „bei einer Trendfortsetzung mit zweistelligen Mietpreissteigerungen letztlich (einen) Zusammenbruch des Mietmarktes“. Auf dem Immobilienmarkt hingegen sind die Preise für Wohnimmobilien deutlich gesunken. Sie sanken im Vergleich zu 2022 um durchschnittlich 8,4 Prozent. Mietpreisbremse verlängert Die Mietpreisbremse wurde im Jahr 2015 eingeführt. Der Grund waren stark steigende Mieten vor allem in Ballungsräumen wie Hamburg, München oder Berlin. Sie sollte ursprünglich Ende 2025 auslaufen, wird nun aber nach einer Einigung der Bundesregierung bis 2029 verlängert. Danach darf die Miete bei Neu- und Wiedervermietungen in angespannten Wohnungsmärkten nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Ausgenommen sind Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen. Die Mietpreisbremse gilt in 415 deutschen Städten und Gemeinden. Die Mietpreisbremse ist umstritten. Je nach politischer Ausrichtung wird die Mietpreisbremse als Investitionshemmnis für den Wohnungsbau gesehen oder als nicht ausreichend kritisiert, um den Anstieg der Mieten zu stoppen. Warum Sanieren sinnvoll ist Mit der Informationskampagne „Zukunft Zuhause – Nachhaltig sanieren“ gibt die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) einen unabhängigen Überblick zum Thema Sanieren. Zielgruppe sind Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die ihre Immobilie energetisch fit für die Zukunft machen wollen. Ziele sind niedrigere Kosten, weniger Energieverbrauch, weniger Treibhausgasemissionen und mehr Klimaschutz. Sanierte Häuser verbrauchen bis zu 90 Prozent weniger Energie, bieten Versorgungssicherheit in Krisenzeiten und sind besser für die Gesundheit. Zudem gibt es eine großzügige staatliche Förderung. Informationen zur DBU-Initiative finden Sie hier: www.zukunft-zuhause.net Foto: © Leonhard Niederwimmer, Pixabay

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