Persch Consult NEWS / Frühjahr 2020

Seite 2 Frühjahr 2020 Impressum: Grabener Verlag GmbH, Stresemannplatz 4, 24103 Kiel, E-Mail: info@grabener-verlag.de , © Grabener Verlag GmbH, Kiel, 2020 Redaktion: Astrid Grabener v.i.S.d.P., Ulf Matzen, Tirza Renebarg, Herausgeber siehe Zeitungskopf Texte, Quellen, Bilder: Stiftung Warentest, test.de , Zukunft Altbau, Bundes- regierung Deutschland, DIW Berlin, Solar Consulting GmbH, Dr. Klein Privat- kunden AG, TU Berlin, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, NRU Higher School of Economics St. Petersburg, Universität Hamburg, Destatis, Bundes- gerichtshof, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Bundesbank, Pixabay.com Druck/Layout/Grafik/Satz/Korrektur: hansadruck und Verlags-GmbH & Co KG, Kiel; Astrid Grabener, Leo Kont, Petra Matzen; Gunna Westphal Vorbehalt: Alle Berichte, Informationen und Nachrichten wurden nach bestem journalistischen Fachwissen recherchiert. Eine Garantie für die Richtigkeit sowie eine Haftung können nicht übernommen werden. Neue Bauordnung in Bayern mit Signalwirkung Im Dezember 2019 hat das Kabinett der Bayerischen Staatsregierung die größ- te Reform der Landesbauordnung seit 2008 beschlossen. Damit will der Frei- staat Probleme angehen, die auch andere Bundesländer betreffen: Flächen- knappheit und langes Warten auf Baugenehmigungen. Diese sollen künftig drei Monate nach Vorlage der vollständigen Unterlagen als erteilt gelten, wenn die Behörde bis dahin nicht entschieden hat. Geplant ist auch ein Pilotprojekt zur digitalen Baugenehmigung. Die Nachverdichtung von Wohngebieten soll vereinfacht werden: Aufsto- ckungen und Dachgeschossausbau sind künftig größtenteils genehmigungs- frei. Bisher musste der Abstand eines neuen Hauses zum Nachbarn der Höhe des Hauses entsprechen. Künftig müssen Neubauten nur noch 0,4 mal so weit von der Grundstücksgrenze entfernt sein, wie das Haus hoch ist. In Großstäd- ten mit über 250.000 Einwohnern ist dafür eine kommunale Satzung nötig – so will man zum Beispiel das Grün der Gartenstädte bewahren. Wohnungsbauprämie steigt Wer einen Bausparvertrag hat, kann sich freuen: Ab 2021 steigt die Wohnungs- bauprämie – auch für bestehende Verträge. Der Bundesrat hat den entspre- chenden Änderungen im Wohnungsbau-Prämiengesetz Ende 2019 zuge- stimmt. Der Fördersatz wird von 8,8 auf zehn Prozent erhöht, die förderfähigen Einzahlungen steigen von 512 auf 700 Euro (Singles) und von 1.024 Euro auf 1.400 Euro (Ehepaare). Gleichzeitig werden auch die Einkommensgrenzen für die Prämienberechtigung hochgesetzt: Von 25.600 auf 35.000 Euro (Singles) und von 51.200 Euro auf 70.000 Euro (Ehepaare). Von der Wohnungsbau- prämie profitieren Bausparer, die einen Bausparvertrag zum Bau oder Kauf einer Immobilie oder zur Modernisierung verwenden oder Anteile an einer Wohnungsgenossenschaft kaufen. Neu: Gebäudeenergiegesetz Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll für Ver- einfachungen sorgen. Eine Verschärfung der Anfor- derungen an Neubauten und Bestandsgebäude ist nicht geplant. Das GEG enthält ein Einbauverbot für Ölheizungen ab 2026 – aber mit Ausnahmen. Gas- oder Ölheizkessel mit Baujahr 1991 oder später dürfen höchstens 30 Jahre lang betrieben werden. Auszurangieren sind Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt wur- den. Energieausweise müssen künftig auch Anga- ben zu den CO 2 -Emissionen enthalten. Verkäufer oder Makler müssen beim Abschluss eines Kaufver- trages über ein Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen dem Käufer ein Beratungs- gespräch mit einem Energieberater anbieten. Baupreise steigen Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes steigen die Preise für das Bauen weiter. So kosteten im Au- gust 2019 konventionell errichtete Wohngebäude 4,1 Prozent mehr als im August 2018. Rohbauar- beiten wurden in diesem Zeitraum um 4,2 Prozent teurer, Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbei- ten um 4,2 Prozent, Erdarbeiten um 5,9 Prozent so- wie Zimmer- und Holzbauarbeiten um 2,7 Prozent. Die Preise für Ausbauarbeiten stiegen um vier Pro- zent. Preissteigerungen gab es auch beim Neubau von Büro- und Betriebsgebäuden: Hier lag die Stei- gerung ebenfalls bei 4,1 Prozent. Für die Preiserhö- hungen wird unter anderem die hohe Nachfrage nach Bauleistungen verantwortlich gemacht. Das Programm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll bisherige Förderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der KfW zusammenführen, den Empfängerkreis vergrößern und die An- träge vereinfachen. Auch höhere Fördermittel sind geplant. So sollen die Zu- schüsse für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus um zehn Prozent steigen; dies gilt auch für Einzelmaßnahmen wie Dachdämmung oder Heizungsaustausch. Wer seine alte Ölheizung gegen eine umweltfreundliche Heizung austauscht, soll eine Austauschprämie von 40 Prozent der Kosten bekommen. Zu den Adressaten der neuen Förderungen gehören auch steuerbefreite Wohnungs- genossenschaften, Wohnungsunternehmen mit hohen Verlustvorträgen, Per- sonen ohne oder mit geringer veranlagter Steuerschuld sowie Vermieter und Eigentümer eigenbetrieblich genutzter Gebäude. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kann dieses Jahr starten. Foto: myimmo | Pixabay Baupreisindizes für Wohngebäude (2015 = 100) Neubau, konventionelle Bauart Veränderung gegenüber dem Vorjahresmonat in % Quelle: Destatis, 2020 5 4 3 2 1 0 2016 2018 2015 2017 2019 2020 Verteilung der Heizsysteme bei neuen Häusern Quelle: BDEW Gasheizung zentral 41% 36% 6% 10% 1% 1% 29% 26% 5% 14% 18% 13% Ölheizung zentral Fernwärme- heizung alle übrigen Gasetagen- heizung Gas- Einzelöfen Ein-/Zweifamilienhäuser Mehrfamilienhäuser Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude

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