Wohnungsmarkt entwickeln statt regulieren (Grafik Copyright: © PublicDomainPictures, Pixabay) {%extra1} {%lastname}! Andere Themen überdecken derzeit die immobilienwirtschaftlichen Nachrichten. Ein weltweit bedrohliches Virus macht deutlich, dass die Menschen die Welt nicht beherrschen können. Und die Ereignisse an der griechischen Grenze zeigen das ganze Elend egoistischer machtpolitischer Interessen. In der Immobilienbranche gibt es – nicht ganz nebenbei – wichtige Entwicklungen. Dazu gehören regulierende, politische Maßnahmen für den Mietmarkt, eine Verschärfung des Gesetzes gegen Mietwucher, ein neue Regelung zur Teilung der Maklerprovision, die WEG-Novelle, das GEG-Gesetz und einige abstrus wirkende Ideen, beispielsweise – man höre und staune – eine Bodengewinnsteuer (siehe unten stehenden Beitrag). Die Regulierungwut entspringt offensichtlich dem Bedürfnis, jemanden für die Wohnungsmisere verantwortlich machen zu wollen. Wahlweise sind das die Makler, die Vermieter oder die Investoren. Die Politik weist damit von sich weg ausgerechnet auf diejenigen, die Wohnungen zur Verfügung stellen. Das ist kurzsichtig und wird dem komplexen System nicht gerecht. Tatsächlich sind die Ursachen vielfältig und auch politisch motiviert. Erfreuliche Tendenzen: Die Mieten steigen inzwischen langsamer. Das IW-Institut weist zudem darauf hin, dass die Entwicklung der ebenfalls gestiegenen Gehälter die hohen Immobilienpreise und Mieten jedenfalls teilweise kompensieren. Auch die aktuelle Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes weist in diese Richtung. Bleiben Sie unverzagt. Ihre Astrid Grabener Beitrag zur Diskussion
Mietpreisbremse, Mietendeckel, Mietwucher: (Foto Copyright:: © Salander, Pixabay) (GraA) Berlin hat unter allen deutschen Großstädten einen Sonderstatus – natürlich wegen ihrer Position als Hauptstadt. Aber Berlin ist auch führend darin, Mieter und Vermieter gegeneinander auszuspielen und alle Beteiligten zu verunsichern. In der letzten Februarwoche trat der Berliner Mietendeckel in Kraft. Der Widerstand von Seiten der Wohnungsunternehmen und Verbände ist groß. Eine Normenkontrollklage soll jetzt prüfen, ob das Gesetz verfassungskonform ist. Das dafür notwendige Quorum von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages kam schnell zusammen. „Die Normenkontrollklage ist ein gutes Zeichen. (...) Es ist nicht auszudenken, was zulasten der Mieter passiert, wenn erst nach Jahren feststeht: alle Mietzahlungen waren verfassungswidrig“, kommentiert Dr. Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses ZIA. Fast zeitgleich hat der Bundestag den Gesetzesentwurf zur Verlängerung und Verbesserung der Mietpreisbremse beschlossen. Die Ausgangslage auf dem Wohnungsmarkt sei weiterhin angespannt, sodass die Mieten bis 2025 bei neuen Vertragsabschlüssen maximal zehn Prozent über dem Vergleichsindex liegen dürfen. Neu ist die Möglichkeit der Mieter, zu viel gezahlte Beträge bis zu zweieinhalb Jahre zurückfordern zu können. Über diese Maßnahmen hinaus hat der Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Mietwucher vorgelegt. Der Tatbestand des Mietwuchers soll vereinfacht und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro sollen verhängt werden können. Damit nicht genug: Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller und Frank Nägele, Staatssekretär für Verwaltungs- und Infrastrukturmodernisierung denken über eine Bodengewinnsteuer nach, um „beispielsweise drei Viertel des leistungslosen Wertzuwachses“ bei der Preisentwicklung von Grundstücken abzuschöpfen. Berlin scheint außer Rand und Band. Dabei machen andere Großstädte vor, wie sich die Mietpreisentwicklung dämpfen lässt, beispielsweise Hamburg mit seinem funktionierenden „Bündnis für das Wohnen“. Bitte kommentieren Sie diese Meldung gern >>> Sie dürfen diesen Text auch gern für jede eigene Verwendung nutzen, Print und Online, honorarfrei! Verlagsinterna: Mediengestalter*in / Grafiker*in gesucht
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