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Jeden Monat neu | Ausgabe 11 | November 2020

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. Editorial

Weichenstellung für die Zeit nach Corona

MusterdatenExtra1 Mustermann!

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(Foto: © Michael Gaida, Pixabay)

Trotz Corona: Man kann nicht sagen, dass sich alles dem krisenhaften Geschehen unterordnet. Tatsächlich gibt es allerlei Neues. Das neue Wohnungseigentumsgesetz ist verabschiedet, das Baukindergeld wurde verlängert, die Reform der Mietspiegelverordnung ist auf dem Weg, das neue Maklergesetz tritt einen Tag vor Heiligabend in Kraft.

Gearbeitet wird an einem geänderten Wettbewerbsrecht. Mitbewerber können bei Verstößen gegen Kennzeichnungs- und Informationspflichten im Internet zukünftig keine kostenpflichtigen Abmahnungen aussprechen und bei einer erstmaligen Abmahnung kein Versprechen einer Vertragsstrafe fordern.

Verschoben um ein Jahr wurde die für 2021 geplante Volkszählung. Als Folge der Corona-Pandemie konnten die Vorbereitungen nicht wie geplant durchgeführt werden.

Nach der Krise kommt der Aufschwung, sagen die Wirtschaftsweisen voraus, bekennen aber gleichzeitig einige Unwägbarkeiten.

Sind Sie bereit? Sie können bereits jetzt die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft stellen.

Herzliche Grüße und gutes Gelingen wünscht Ihnen

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Ihre Astrid Grabener
Leiterin der Redaktion

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. Redaktion

Mieten und vermieten: Neue Mietspiegelverordnung vielversprechend

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(Foto: © Karlheinz Pape, Pixabay)

Die Bedeutung von Mietspiegeln hat sich seit der Einführung der Mietpreisbremse deutlich erhöht. Mietspiegel sollen den Wohnungsmarkt realistisch abbilden und die ortsübliche Vergleichsmiete als Referenzwert bei Mieterhöhungen angeben.

Aber längst nicht in allen großen Städten steht ein Mietspiegel zur Verfügung. Laut Studie der gif-Mietspiegelkommission für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. gilt in 75 von 200 untersuchten Städten zwar die Mietpreisbremse, aber 15 von ihnen haben gar keinen Mietspiegel, 21 Städte haben einen einfachen und nur 39 Städte können auf einen qualifizierten Mietspiegel verweisen. Überdies ist die Qualität der Mietpreisspiegel äußerst unterschiedlich. Auch die Art der Datenerhebung und -erfassung sowie das statistische Modell, mit dem die Werte im Mietspiegel ermittelt werden, unterscheiden sich stark.
Fachleute fordern daher schon lange eine Reform. Seit dem letzten Referentenentwurf sind rund vier Jahre vergangen. Jetzt haben das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat einen neuen Entwurf vorgelegt.

Mietspiegel sollen zukünftig über mehr Standards verfügen und rechtssicherer werden. Die Mietspiegelkommission sieht den Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts als gelungen an. Bei den Erhebungen zum Mietspiegel soll künftig eine Auskunftspflicht bestehen. Das bedeutet: Wer als Mieter oder Vermieter nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wird, muss an der Befragung teilnehmen. Nach Einführung des Gesetzes sollen Mieterhöhungen nur noch mit dem Mietspiegel oder einem Sachverständigengutachten begründet werden können. Bisher konnten Vermieter sich auch auf drei Vergleichswohnungen beziehen. Qualifizierte Mietspiegel sollen alle fünf Jahre neu erstellt werden.

.Bitte kommentieren Sie diese Meldung gern >>>

Sie dürfen diesen Text auch gern für jede eigene Verwendung nutzen, Print und Online, honorarfrei!

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. Verlagsinterna

.Wir haben eine Neue ...

Was? Katze? Zimmerpflanze? Nein: Wir haben eine neue Mitarbeiterin!

Ihr Name ist Lena Zappe und sie unterstützt das Grafik-Team bei uns im Hause.

Geboren und aufgewachsen ist sie in dem schönen Kappeln an der Schlei.

Nach Ihrer Ausbildung zur Mediengestalterin hat sie als Crew-Mitglied bei AIDA angeheuert. Nun tauscht sie die Bordzeitung auf See gegen die Kundenzeitung an Land.

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. Verlagsangebot

Rechtzeitig zum Fest – ein schönes Buch als Geschenk

Weihnachten kommt immer näher und damit auch die Frage, was man guten Freunden, Geschäftspartnern oder auch Kunden schenken könnte.

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Für Deutsche gehören Bücher zu den beliebtesten Geschenken. Wir machen Ihnen ein Angebot. Noch rechtzeitig vor den Festtagen bieten wir Ihnen verschiedene Buchpakete an:

• zum einen das Buch „Die Legende von der Christrose“ und
• zum anderen „Immer wieder Weihnachtszeit.“

Sie können diese Titel in Mengen von 25 / 50 bzw. in einer 100er Einheit ordern. Entweder die ganze Lieferung mit einem Titel oder als Mix nach Ihren Wünschen.

Bei den Preisen werden wir Ihnen auf Nachfrage ein wahrlich weihnachtliches Angebot unterbreiten können.

.Wir freuen uns auf Ihre Nachfrage per E-Mail: info@grabener-verlag.de

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. Verlagsangebot

Jetzt Kunden gewinnen

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Kundenkommunikation im Bereich Social Media und Content-Marketing, bei Inhalten für Ihren Newsletter, für die Website oder bei Pressemeldungen.

.Starten Sie noch vor Weihnachten eine Aktion

Dazu brauchen Sie überzeugende Texte und ansprechende Bilder. Vor allem: Die Themen müssen zu Ihrer Zielgruppe und zu Ihren Zielen passen. Wir liefern Ihnen, was Sie brauchen.

Aktuelle, verlässliche und informative Texte

Wir bieten Ihnen zum Beispiel regelmäßig jeden Monat fünf bis sieben Texte zur eigenen freien, zeitlich uneingeschränkten Nutzung an. Sie können die Texte ganz nach Ihren Wünschen in mehreren Medien einsetzen:

  • im Abo regelmäßig zwölfmal im Jahr oder
  • unregelmäßig nach Bedarf oder
  • als Einzelbestellung
  • ab 109 Euro (netto)

Individuell, exklusiv nur für Sie

Natürlich können Sie uns auch ein Thema vorgeben. Wir schreiben dann ganz speziell für Sie genau den Text, den Sie gerade brauchen.

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.Melden Sie sich gern telefonisch bei uns: 0431-5601560
.Oder fordern Sie Mustertexte an: info@grabener-verlag.de

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. Zum Schluss

Regen bringt Segen – Jetzt die Zukunft planen

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(Foto Copyright: © Holdmypixels, Pixabay)

.Die nächste Ausgabe kommt am 22. Dezember 2020 heraus.

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