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Sehr geehrte Kunden und Kundinnen,

wir freuen uns über die guten Rückmeldungen unseres vorigen Newsletters und sagen Ihnen dafür herzlichen Dank. Jetzt zum Beginn der schönen Jahreszeit übermitteln wir Ihnen wieder Aktuelles aus der Immobilienwirtschaft und berichten über die Gegebenheiten des Immobilienmarktes. Viel Freude beim Lesen!

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.Qualitätsoffensive Berchtesgadener Land:

NOWAK IMMOBILIEN AG

Wir sind bei der Qualitätsoffensive dabei, weil wir getreu dem Motto „Nur wer sich ständig verbessert, hat es verdient gut zu sein“ handeln. Mit dieser Aussage unterstreicht der Vorstandes der Firma Nowak Immobilien AG, Herr Armin Nowak, sein Konzept. "Wir sind nicht nur Träger des zweiten Qualitätsiegel, Qualität auf allen Ebenen, sondern haben in den Jahren 2007, 2008, 2009 und 2010 auch die Auszeichnung zum Best Property Agent von der Zeitschrift BELLEVUE erhalten."

Jeder Leistungsträger in einem Tourismus- und Einkaufsort profitiert von der Qualität der übrigen Leistungsträger, oder er wird von der mangelnden Qualität der Partner beeinträchtigt. Die synergetischen Wechselwirkungen sind im Zuge der Service-Kette sehr groß. Um Qualitätssteigerungen insbesondere im Dienstleistungsbereich von Tourismus, Handel und Service voranzutreiben, hat die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Berchtesgadener Land in Kooperation mit der BGLT GmbH, der IHK München / Oberbayern und fast allen Kommunen des Landkreises Berchtesgadener Land die Qualitätsoffensive für das Berchtesgadener Land ins Leben gerufen.

Dieses Projekt ist branchenübergreifend und beschäftigt sich mit dem Image des Berchtesgadener Lands. Denn dieses hängt mit der Servicekette von der Anfrage bis zur Abreise des Gastes zusammen. Jede Steigerung der Qualität kommt daher jedem Betrieb zugute. Die Qualitätsoffensive Berchtesgadener Land ist als Anreizsystem für die Betriebe im Berchtesgadener Land zu verstehen. Sie dient der wirtschaftlichen Weiterentwicklung des eigenen Unternehmens und steigert damit die Qualität der Leistungen in der ganzen Region.

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Kabinett beschließt neue Immobilienwertermittlungsverordnung

Das Bundeskabinett hat am 24. März die Novelle der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) beschlossen, um mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu gewährleisten. Ramsauer verweist darauf, dass „fehlende Transparenz bei der Bewertung von Immobilien in den USA und anderen Ländern ... zur weltweiten Wirtschaftskrise maßgeblich beigetragen“ habe. Die Verordnung legt die Grundsätze zur Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken fest. Sie findet überall dort Anwendung, wo der Marktwert von Grundstücken oder Immobilien zu ermitteln ist. Anwender sind vor allem die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, Sachverständige für die Grundstückswertermittlung, Banken und Versicherungen. Die ImmoWertV löst die derzeit geltende Verordnung aus dem Jahr 1988 ab. Die Regeln zur Wertermittlung sollen der seitdem stark veränderten Situation auf dem Grundstücksmarkt angepasst werden. Der Beitritt der neuen Länder, der demografische Wandel sowie die Internationalisierung der Immobilienwirtschaft haben neue Rahmenbedingungen geschaffen. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Sie soll im Sommer in Kraft treten.

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Sturm- und Frostschäden rechtzeitig entdecken

Der strenge Frost des Winters hat an vielen Häusern Spuren hinterlassen. Hausbesitzer sollten ihre Immobilie daher gründlich in Augenschein nehmen, rät die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland. An erster Stelle stehen dabei die Inspektion des Daches und der Fallrohre. Häufig führen die ersten Stürme eines neuen Jahres zu Schäden an der Dachdeckung. Dachziegel können sich verschoben haben, so dass kleine Öffnungen entstehen. In der Folge gelangt Wasser in das Gebäude. Ebenso wichtig ist es, Dachrinnen und Fallrohre zu überprüfen. Durch die vielen Tau- und Frostphasen der vergangenen Monate können insbesondere die Fallrohre von Frostschäden betroffen sein. Jetzt ist auch die richtige Zeit, Fenster- und Türdichtungen zu überprüfen und eventuell einzufetten, damit sie nicht porös werden und weiterhin wasser- und winddicht schließen. Zudem lohnt im Hausinnern jetzt ein Blick an die oberen Zimmerecken. Dort bildet sich im Winter häufig als erstes Schimmel infolge unzureichender Lüftung oder mangelhafter Dämmung. Wenn Schimmel frühzeitig bekämpft wird, lassen sich Allergien vermeiden.

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Stromversorgung in der Mietwohnung

Mieter haben nach ständiger Rechtsprechung deutscher Gerichte Anspruch auf eine Elektrizitätsversorgung, die es zumindest ermöglicht, ein größeres Haushaltsgerät wie eine Waschmaschine und gleichzeitig weitere haushaltsübliche Geräte, zum Beispiel einen Staubsauger, zu betreiben. Daran führt auch in unrenovierten Altbauwohnungen kein Weg vorbei. In einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes ging es um eine Mietvertragsklausel, der zufolge der Mieter bei Netzüberlastung selbst für die notwendige Verstärkung oder Änderung des Stromnetzes verantwortlich sein sollte. Diese Vertragsklausel erklärte der BGH für unwirksam. Eine mietvertragliche Regelung, mit der eine unter dem Mindeststandard liegende Stromversorgung vereinbart werde, sei allenfalls wirksam, wenn dies ausdrücklich aus dem Mietvertrag hervorgehe. Der Mietvertrag müsse also die Aussage treffen, dass in der Wohnung nicht einmal ein einziges größeres Haushaltsgerät zusammen mit Kleingeräten betrieben werden könne. Zusätzlich könne keine Kostenübernahmepflicht des Mieters ohne jede Einschränkung vereinbart werden, die ihn verpflichtet, sogar bei vollständigem Ausfall des Stromnetzes selbst alle Reparaturen zu bezahlen (Urteil vom 10.2.2010, Az. VIII ZR 343/08).

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Bausparverträge sind übertragbar

Ein Eigenheim steht auf der Wunschliste der Deutschen nach wie vor ganz oben. Der erste Schritt zu den eigenen vier Wänden führt oftmals über einen Bausparvertrag. Auf 123,4 Mrd Euro summierten sich Ende 2009 nach Angaben der Deutschen Bundesbank die Bauspareinlagen bei den Bausparkassen in Deutschland. Manchmal ändern Bauwillige jedoch ihre ursprüngliche Planung, so dass ein Bausparvertrag nicht mehr benötigt wird. Was ist dann zu tun? Wer seinen Bausparvertrag nicht selbst zur Finanzierung einsetzen kann oder will, hat zum Beispiel die Möglichkeit, den Anspruch auf das zinsfeste Darlehen an einen Angehörigen weiterzugeben. Eine Übertragung an einen Dritten liegt zwar im Ermessen der Bausparkasse – diese stimmt in der Regel jedoch zu. Vorausgesetzt, derjenige, der den Bausparvertrag übernehmen will, kann ausreichende Bonität nachweisen und ist Angehöriger gemäß § 15 Abgabenordnung (AO). Dazu zählen Eheleute, Verlobte, Kinder, aber auch Geschwister. Nur in Ausnahmefällen stimmen die Bausparkassen der Übertragung auf Nichtangehörige zu. Allerdings können in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch andere Vorschriften festgelegt sein.

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Wettbewerb Soziale Stadt 2010 ausgelobt

Noch bis zum 30. Juni 2010 können Bewerberinnen und Bewerber Projekte einreichen, die beispielhaft zeigen, wie das soziale Miteinander in den Stadtquartieren gefördert werden kann. Die Schader-Stiftung als Initiator dieser Aktion will eine breite Öffentlichkeit auf die Aktivitäten aufmerksam machen und Akteure ermutigen, ihre eigenen Erfahrungen bekannt zu machen. Gefragt sind Projekte, die zeigen, wie sozialen Konflikten in der Nachbarschaft oder krisenhaften Entwicklungen ganzer Wohnquartiere begegnet werden kann. Stadt funktioniert immer als Ganzes. Daher geht dieser Wettbewerb nicht von städtebaulichen Missständen aus, sondern von den Aktivitäten und Verhaltensweisen der Menschen. Im Mittelpunkt der eingereichten Projekte sollten Erfolge bei der Stärkung des Zusammenhalts in den Stadtteilen und Nachbarschaften stehen. Der Wettbewerb wendet sich zum einen an die klassischen Handlungsträger der Stadtentwicklung, will aber auch Schulklassen, Bürgervereine, Organisatoren von Begegnungsstätten, Gewerbetreibende und andere zur Teilnahme ermuntern.

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So lohnen sich Bau, Kauf oder Modernisierung einer Immobilie

Die Aufwendungen für ein Haus, eine Wohnung oder eine umfassende Renovierung sind höher als die meisten anderen Investitionen im Laufe eines Lebens. Sorgfältige Planung schützt vor Überraschung. Laut Stiftung Warentest / Finanztest ist die Zeit für die Anschaffung oder Renovierung einer Immobilie günstig. Das unabhängige Institut bietet Rechenbeispiele und Checklisten, wie man rund ums Eigenheim richtig Geld sparen kann. Während Geldanleger über hohe Verluste und mickrige Sparzinsen klagen, gehören Bauherren und Wohnungskäufer zu den Gewinnern der Finanzkrise. Noch nie war es so günstig, die eigenen vier Wände zu finanzieren. Die Experten von Finanztest empfehlen, sich niedrige Zinsen langfristig zu sichern – mindestens für zehn Jahre. Viele Banken bieten auch eine Festschreibung von 15 oder 20 Jahren an. Zudem zeigen die Ergebnisse der Tests, wo es die besten Kredite gibt – ob für einen Neukauf, für eine Anschlussfinanzierung oder für die Modernisierung eines Hauses. Ergänzend zu den Banken bietet die KfW-Bank besonders günstige Förderkredite an.

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Frühling weckt Hoffnung auf Belebung

Das GfK-Konsumklima kann im April dieses Jahres seinen Abwärtstrend stoppen. Sowohl die Konjunktur- als auch die Einkommenserwartungen verbessern sich. Dagegen verzeichnet die Anschaffungsneigung geringe Einbußen. Der Gesamtindikator prognostiziert nach 3,2 Punkten im März für April ebenfalls 3,2 Zähler. Der Arbeitsmarkt zeigt sich in diesem Jahr erstaunlich robust. Diese Stabilität in Verbindung mit den sich verstärkenden Signalen für eine Erholung der deutschen Wirtschaft lässt den Konjunkturoptimismus der Bundesbürger aktuell deutlich ansteigen. Davon konnten im März auch die Einkommensaussichten mit einem moderaten Plus profitieren. Dagegen muss die Anschaffungsneigung geringe Einbußen hinnehmen, weist aber nach wie vor ein gutes Niveau auf. Der IVD Deutschland erwartet eine verstärkte Nachfrage nach Immobilien in mittleren und guten Lagen der Ballungsräume. Das Luxuswohnsegment werde sich auf dem Niveau des Jahres 2009 bewegen. Im Segment der Eigentumswohnungen werden vor allem Neubauangebote im Preis steigen.

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Verantwortlich: Nowak Immobilien AG
Firmensitz: Berchtesgaden
Amtsgericht Traunstein HRB 12975
Vorstand: Armin Nowak
Aufsichtsratsvorsitzender: Hermann Weindl
Gewerbeerlaubnis gemäß § 34 b und § 34 c der GewO
erteilt durch das Landratsamt BGL in 83425 Bad Reichenhall
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