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anfertigen und gegebenenfalls den Zustand durch
Zeugen bestätigen lassen.
Der Vermieter ist bei einem Mieterwechsel nicht
verpflichtet, dem bisherigen Mieter den Verkauf
von Einrichtungsgegenständen an den Nachmieter
über eine Ablöse zu ermöglichen. Er muss auch
einen vom Mieter empfohlenen Nachmieter nicht
akzeptieren, der die geforderte Ablöse zahlen will.
Entscheidet er sich für einen anderen Mietinteres-
senten, der jedoch die Ablöse nicht zahlen möchte,
macht sich der Vermieter gegenüber demAltmieter
nicht schadenersatzpflichtig (Amtsgericht Mün-
chen, Urteil vom 6.7.2009, Az. 412 C 3825/08).
Ablösung von Stellplätzen
payment for exemption from obligation to
provide parking spaces
Die Landesbauordnungen bzw. Stellplatzord-
nungen schreiben die Anzahl von Stellplätzen vor,
die im Rahmen eines Neubaus errichtet werden
muss. Auch eine Maximalzahl kann vorgegeben
werden. Will der Bauherr nicht die vorgegebene
Anzahl von Stellplätzen oder Garagen errichten,
kann er durch die Zahlung eines Geldbetrages pro
Stellplatz die Verpflichtung zum Bau von Stellplät-
zen ablösen.
Abmahnung
reminder
allgemein
Mit einer Abmahnung soll verhindert werden, dass
bestimmte Handlungen oder Verhaltensweisen
wiederholt oder fortgesetzt werden. Abmahnungen
sind bekannt in den Bereichen des Arbeits-, Miet-
und Wettbewerbsrechts. Im Gegensatz dazu steht
die Mahnung, die sich darauf bezieht, den säu-
migen Schuldner zu bewegen, eine fällige Leistung
zu erbringen, beziehungsweise eine Handlung vor-
zunehmen, zu der er verpflichtet ist. Eine Abmah-
nung muss das Fehlverhalten bzw. die „verwerf-
liche Handlung“ bezeichnen und auf die drohenden
Folgen hinweisen, die entstehen, wenn sie nicht
beachtet wird. Die Abmahnung ist in der Regel
Voraussetzung für ein weiteres rechtliches Vorge-
hen, wenn der oder dieAbgemahnte nicht innerhalb
einer gesetzten Frist reagiert.
Mietrecht
Im Mietrecht bezieht sich die Abmahnung darauf,
einen vertragswidrigen Gebrauch der Mieträume
durch den Mieter zu unterbinden. Es kann sich
dabei z. B. um eine nicht tolerierte Tierhaltung in
der Wohnung, um das Anbringen von Schildern am
Hauseingang, umeineZweckentfremdungderMiet-
räume oder eine unbefugte Gebrauchsüberlassung
(
Untervermietung) handeln. Der Mieter wird zur
Unterlassung aufgefordert. Ignoriert der Mieter die
Abmahnung, kann der Vermieter auf Unterlassung
klagen. Gegenstand mietrechtlicher Abmahnung
können auch erhebliche Pflichtverletzungen sein,
die bei Wohnraummietverhältnissen zu einem be-
rechtigten Interesse des Vermieters zur Kündigung
des Mietverhältnisses führen. Eine Abmahnung ist
zwar bei besonders schweren Pflichtverletzungen
nicht erforderlich, erscheint aber zweckmäßig, etwa
bei sich laufend wiederholenden nächtlichen Ruhe-
störungen und sonstigen den Hausfrieden beein-
trächtigenden Handlungen des Mieters. Bei laufend
unpünktlichen Mietzahlungen ist eine Abmahnung
dann erforderlich, wenn als Folge weiterer Un-
pünktlichkeiten eine fristlose Kündigung ins Auge
gefasst wird. Mieter können nach dem Bundesge-
richtshof nicht separat gegen eine Abmahnung des
Vermieters gerichtlich vorgehen, indem sie z. B.
auf Beseitigung oder Unterlassung der Abmahnung
klagen. Grund: Die Abmahnung soll dem Mieter
lediglich sein Fehlverhalten vor Augen führen, hat
aber sonst keine Rechtsfolgen. Zwar ist sie in vie-
len Fällen vor einer Kündigung des Mietvertrages
erforderlich. Der Vermieter muss jedoch bei der
Kündigung im Fall eines Rechtsstreits trotz Ab-
mahnung das zur Kündigung führende Fehlverhal-
ten des Mieters in jedem einzelnen Fall beweisen.
Im Unterschied zur arbeitsrechtlichen Abmahnung
verletzt die mietrechtliche Abmahnung den Mieter
auch dann nicht in seinen Rechten, wenn sie zu
Unrecht erfolgt (Az. VIII ZR 139/07, Urteil vom
20.02.2008).
Arbeitsrecht
DerArbeitgeber kann denArbeitnehmer abmahnen,
wenn dieser seine Arbeitspflicht (z. B. Bummelei
amArbeitsplatz) oder seine Treuepflicht gegenüber
dem Arbeitgeber verletzt. Zu den Treuepflichten
zählt z. B. die Verschwiegenheitspflicht, die etwa
im Maklergeschäft eine sehr große Bedeutung hat.
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann nur
ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer
trotz vorhergehender Abmahnung nicht reagiert
und die ihm auferlegten Pflichten weiterhin verletzt.
Allerdings muss die vorausgegangene Abmahnung
mit einer Kündigungsandrohung verbunden sein.
Arbeitnehmer haben bei einer ungerechtfertigten
Abmahnung einen Anspruch auf deren Beseitigung
bzw. auf ihre Entfernung aus der Personalakte.