Hausordnung für Wohnungseigentümer - page 10

I. Gebrauchsregelungen für das
Sondereigentum und das
Gemeinschaftseigentum
Das Wohnungseigentumsgesetz enthält keine allgemein und für alle denkbaren Fälle
anwendbaren Regelungen über den Gebrauch des Sondereigentums und des gemein-
schaftlichen Eigentums. Vielmehr beschränken sich die gesetzlichen Bestimmungen auf
grundsätzliche Rahmenvorschriften, die der individuellen Ausgestaltung weitestgehend
Raum lassen, um den jeweils konkreten Bedürfnissen und Gegebenheiten und auch den
möglichen Besonderheiten in einzelnen Wohnungseigentumsanlagen Rechnung tragen
zu können.
Das ist auch der Grund dafür, dass es nahezu unmöglich ist, allgemein gültige Muster-
Ordnungen aufzustellen, weil letztendlich jede einzelne Wohnungseigentümergemein-
schaft individuelle Prägungen aufweist, die durch „Muster“ niemals vollständig erfasst
werden können.
Daher werden im Anschluss an die Darstellung der allgemeinen gesetzlichen Bestim-
mungen zur Aufstellung und Durchführung der Hausordnung jeweils einzelne Fall-
bereiche und mögliche Regelungssachverhalte zusammenfassend dargestellt, wie sie sich
aus der Gesetzgebung und der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung ableiten
lassen.
Die im Anhang wiedergegebene „Muster-Hausordnung“ ist deshalb im Einzelfall
durch entsprechende Zusatzregelungen an die konkreten Bedürfnisse der jeweiligen
Wohnungseigentümergemeinschaften anzupassen.
Die Darstellung der Einzelfallregelungen kann allerdings nicht den Anspruch auf Voll-
ständigkeit erheben, da die Praxis immer wieder neuen Regelungsbedarf entstehen lässt,
der sich einerseits aus menschlichen Verhaltensweisen, aber auch aus sich ändernden
wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen ergibt.
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