LESEPROBE: ENERGIEEINSPARUNGEN RUND UM DAS HAUS

- 6 - A | Sparen beim Heizen Haushalt: Wo wird am meisten Energie verbraucht? Um Energie zu sparen, sollte man sich zuerst darüber klar werden, wo man am meisten Energie verbraucht. Tatsächlich ist der größte Posten meist die Beheizung von Wohnräumen – und zwar mit 71 Prozent am Gesamtenergieverbrauch. Die Wassererwärmung hat einen Anteil von 15 Prozent, die Elektrogeräte sind mit acht Prozent beteiligt, fünf Prozent fallen für die sogenannte „sonstige Prozesswärme“ an, etwa Abwärme beim Kochen. Die Beleuchtung schlägt nur mit einem Prozent zu Buche (Quelle: Statistisches Bundesamt 2022). Wie kann ich beim Heizen Energie sparen? Deutlich gestiegene Preise für Heizöl, Gas und sogar für Holzpellets bereiten vielen Verbrauchern Sorgen. Mit einfachen Maßnahmen lässt sich Heizenergie ein- sparen. So lohnt es sich, dasThermostatventil herunterzudrehen: Bereits ein Grad weniger soll sechs Prozent Energie einsparen. Wird die Temperatur von 24 auf 20 Grad Celsius abgesenkt, sind es 20 Prozent. Wichtig ist, dass Thermostate nicht durch Verkleidungen oder Vorhänge verdeckt sind – sie arbeiten nur in Kontakt mit der Raumluft richtig. Auch Heizkörper sollten nicht durchMöbel oder Vorhänge verdeckt sein. Werden Räume unterschiedlich geheizt, sollte man die Zwischentüren schließen – sonst heizt der stärker erwärmte Raum den kälteren mit. Auskühlen lassen von Zimmern verschwendet Energie beim Wiederaufheizen – daher ist eine zu starke Nachtabsenkung nicht zu empfehlen, sondern eher eine mittlere Dauertemperatur. Ein regelmäßiges Entlüften der Heizkörper spart pro Jahr etwa 1,5 Prozent Heizkosten. Richtig heizen – aber mit Bedacht Bei teuren Energiepreisen ist die Versuchung groß, den Thermostat drastisch herunterzudrehen. Oft wird auch empfohlen, die Heizung bei Abwesenheit auf ein Minimum oder auf die Frostschutzeinstellung herunterzuregeln. Aber: Ein Raum, der völlig ausgekühlt ist, braucht entsprechend länger, um wieder auf Normaltemperatur zu kommen. So wird Heizenergie verschwendet, und am Ende geht die Rechnung nicht mehr auf. Eine allzu drastische Absenkung der Temperatur führt zu Kondenswasserbildung und damit zur Entstehung von Schimmel. Daher ist von einem allzu großen Temperaturunterschied zwischen Tag und Nacht und auch von einem kompletten Abstellen der Heizung bei Abwesenheit abzuraten. Unter 15-16 Grad sollte die Raumtemperatur generell nicht fallen. Unterstützende Maßnahmen – damit die Wärme drinnen bleibt Wärmeverluste kann man durch einfache Schritte reduzieren. In älteren Gebäuden sind Heizkörper oft in Wandnischen untergebracht. Hier ist der Wärmeverlust besonders hoch – pro Jahr rechnet man pro Quadratmeter Heizkörpernische mit etwa 15 Euro. Dem kann man durch Dämmung der Nischen entgegenwirken, etwa mit Polyurethanplatten. Noch besser ist eine Außendämmung der Fassade. Heizungsrohre und Armaturen in ungeheizten Räumen müssen gedämmt sein. Das Dämmen der Rohre lohnt sich und lässt sich selbst mit Baumarkt-Material durchführen. Bei Fenstern lassen sich Dichtungen erneuern und Fensterf lügel justieren. Bei Außentüren kann man oft Dichtungen nachrüsten. Viel Wärme geht durch ungedämmte Rollladenkästen verloren. Hier bringt jeder Quadratmeter eine Einsparung von bis zu 15 Euro im Jahr. Auch dies kann man selbst erledigen. Mindesttemperaturen: Was gilt? 2022 war in der Presse oft von der „Senkung der gesetzlichenMindesttemperaturen“ die Rede. Das Problem: So etwas gibt es gar nicht. KeinGesetz schreibt vor, welche Mindesttemperaturen in Wohnräumen herrschen müssen. Stattdessen gibt es Gerichtsurteile, die nicht einheitlich sind und sich immer am Einzelfall orientieren. Die meisten Gerichte verlangen in den Wohnräumen einer Mietwohnung bei Tag eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad. Bei Nacht, also zwischen 23 und 6 Uhr, sind 17 bis 18 Grad ausreichend. Tiefere Temperaturen gelten als Sachmangel einer Mietwohnung und können zu einer Mietminderung führen. Ein Beispiel: Das Amtsgericht Köln sah eine Temperatur von 16 bis 17 Grad zwischen 8 und 9 Uhr morgens als Sachmangel einer Mietwohnung an. Der Vermieter müsse mindestens 18 Grad gewährleisten (Az. 205 C 36/16). Einige Gerichte nehmen eine Staffelung der Temperaturen nach unterschiedlichen Räumen vor. Dies gilt auch bei Nachtabsenkung: Nachts müssen nach den meisten Urteilen 18 Grad herrschen, einigen Gerichten reichen 17 Grad aus. Ab 16 Grad abwärts droht erhöhte Schimmelgefahr. Die Vereinbarung einer niedrigeren Mindesttemperatur imMietvertrag ist unwirksam. Die durch große Wohnungsunternehmen angekündigten Absenkungen der Nachttemperaturen in gasbeheizten Häusern auf 17 Grad sind zumindest mit den Urteilen einiger Gerichte zu vereinbaren – was nicht heißt, das nicht ein örtliches Gericht anders entscheiden kann.

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