Alles über Immobilien – Von A bis Z durch die Immobilienwirtschaft - page 8

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stützend ein Dränagesystem eingesetzt werden, das
das Wasser vom Gebäude ableitet. Die horizontale
Abdichtung erfolgt durch Horizontalsperren ober-
halb der Bodenplatten. Die Abdichtung von Flach-
dächern erfolgt durch bituminöse Dachbahnen oder
Polyethylenfolien.
Gegen hohes Grundwasser helfen nur Wannen.
Dränagesysteme sind eher schädlich. So genannte
weiße Wannen bestehen aus einer Betonmasse, die
selbst die Abdichtungsfunktion übernimmt.
Besonders wichtig sind Abdichtungen von Flach-
dächern und Hochterrassen, um den darunter
liegenden Wohnraum vor Feuchtigkeitsschäden zu
schützen.
Abfallentsorgung
waste disposal
Nach der Deponieverordnung dürfen seit 1. Juni
2005 nicht vorbehandelte Abfälle nicht mehr auf
Deponien abgelagert werden. Die Deponieverord-
nung wurde am 01.12.2011 und 14.11.2012 auf
der Grundlage einer EU-Richtlinie ergänzt. Diese
Richtlinien dienten dazu, die globale Belastung
durch Quecksilber und Quecksilberverbindungen
zu vermeiden beziehungsweise zu reduzieren.
Weitere Anpassungen fanden 2013 und 2016 statt.
Um im Interesse des Klimaschutzes Methan-
emissionen aus Deponien zu vermeiden, müssen
Siedlungs- und andere Abfälle mit biologisch
abbaubaren Bestandteilen zur Einhaltung der Zu-
ordnungskriterien vor der Ablagerung mit thermi-
schen oder mechanisch-biologischen Abfallbe-
handlungsverfahren bearbeitet werden. Zuständig
für den Vollzug der entsprechenden Umweltge-
setze ist in Deutschland das Umweltbundesamt
mit Sitz in Dessau.
Die Deponieverordnung kennt vier Klassen von
Deponien, auf denen unterschiedliche Arten von
Abfällen deponiert werden dürfen. Die Deponie-
klassen unterscheiden sich in der Art des Unter-
grunds und der Nähe zuWohnansiedlungen; es sind
jeweils bestimmte Vorgaben an die Abdichtung und
den Umgang mit Sickerwasser einzuhalten.
Nicht alle Abfälle landen auf Deponien. Dies
trifft zum Beispiel auf sogenannte Wertstoffe
zu, für deren Sammlung Wertstoffhöfe existie-
ren. Auf ihnen werden vor allem recyclebare
Wertstoffe gesammelt. Bei der Organisation der
Abfallentsorgung wird zwischen dem Hol- und
dem Bringsystem unterschieden. Das Holsystem
zeichnet sich dadurch aus, dass die Erzeuger des
Abfalls – wie zum Beispiel die Bewohner eines
Mehrfamilienhauses – aufgefordert werden, zu
einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb
eines bestimmten Zeitraums die Stoffe in Sam-
melbehältern auf öffentlichen Flächen zur Abho-
lung bereit zu stellen. Alternativ werden Flächen
mit Sammelbehältern zur Verfügung gestellt, in
denen Abfälle eingefüllt werden können. Diese
werden dann mit Hilfe von Heckladerfahrzeugen
zum Abtransport umgefüllt. Beim Bringsystem
übernehmen die Bürger selbst den Abtransport
an die entsprechenden Stellen beziehungsweise
Wertstoffhöfe zur Entsorgung.
Abgabenordnung (AO)
German fiscal code; tax law
Die Abgabenordnung gilt für alle Steuern ein-
schließlich der Steuervergütungen, die durch
Bundesrecht oder Recht der Europäischen Ge-
meinschaft geregelt sind, soweit sie durch Bundes-
finanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden
verwaltet werden.
Sie besteht aus neun Teilen mit insgesamt über 400
Paragrafen und enthält
• Begriffsdefinitionen (zum Beispiel der Be-
griff Steuern)
• Zuständigkeitsvorschriften,
• Vorschriften über das Steuergeheimnis,
• das Steuerschuldrecht (Entstehen von Steuer-
ansprüchen),
• das Verfahrensrecht mit Fristen und Termi-
nen,
• die Durchführung der Besteuerung (Steuer-
klärungen),
• die Steuererhebung mit Regeln über Fällig-
keit und Verjährung,
• Vorschriften über die Vollstreckung, die au-
ßergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren und
Straf- und Bußgeldvorschriften.
Völkerrechtliche Vereinbarungen haben – zum
Zweck der Vermeidung von Doppelbesteuerung –
Vorrang vor deutschem Steuerrecht.
Im Anhang enthält die Abgabenordnung eine
Mustersatzung für Vereine, Stiftungen, Betriebe
gewerblicher Art von juristischen Personen des
öffentlichen Rechts, geistliche Genossenschaften
und Kapitalgesellschaften.
Abgeltungsklausel
general release clause
Die Abgeltungsklausel ist eine Klausel im Miet-
vertrag, nach der der Mieter beim Auszug einen
Anteil der Kosten für Schönheitsreparaturen laut
Voranschlag einer Fachfirma übernehmen muss,
wenn die Fristen für Schönheitsreparaturen noch
nicht abgelaufen sind. Teilweise wird für derartige
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