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I. Gebrauchsregelungen für das

Sondereigentum und das

Gemeinschaftseigentum

Das Wohnungseigentumsgesetz enthält keine allgemein und für alle denkbaren Fälle

anwendbaren Regelungen über den Gebrauch des Sondereigentums und des gemein-

schaftlichen Eigentums. Vielmehr beschränken sich die gesetzlichen Bestimmungen auf

grundsätzliche Rahmenvorschriften, die der individuellen Ausgestaltung weitestgehend

Raum lassen, um den jeweils konkreten Bedürfnissen und Gegebenheiten und auch den

möglichen Besonderheiten in einzelnen Wohnungseigentumsanlagen Rechnung tragen

zu können.

Das ist auch der Grund dafür, dass es nahezu unmöglich ist, allgemein gültige Muster-

Ordnungen aufzustellen, weil letztendlich jede einzelne Wohnungseigentümergemein-

schaft individuelle Prägungen aufweist, die durch „Muster" niemals vollständig erfasst

werden können.

Daher werden im Anschluss an die Darstellung der allgemeinen gesetzlichen Bestim-

mungen zur Aufstellung und Durchführung der Hausordnung jeweils einzelne Fallbe-

reiche und mögliche Regelungssachverhalte zusammenfassend dargestellt, wie sie sich

aus der Gesetzgebung und der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung ableiten

lassen.

Die im Anhang wiedergegebene „Muster-Hausordnung“ ist deshalb im Einzelfall durch

entsprechende Zusatzregelungen an die konkreten Bedürfnisse der jeweiligen Woh-

nungseigentümergemeinschaften anzupassen.

Die Darstellung der Einzelfallregelungen kann allerdings nicht den Anspruch auf Voll-

ständigkeit erheben, da die Praxis immer wieder neuen Regelungsbedarf entstehen lässt,

der sich einerseits aus menschlichen Verhaltensweisen, aber auch aus sich ändernden

wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen ergibt.